Für Cycloholics!

Wertvoll zum kleinen

Preis.

Dein neues Lieblingsrad kannst du bei uns bis zu 10.000 EUR versichern – und das Beste dabei ist, dass du im Schadenfall den kompletten Neuwert bekommst.

Umfangreicher Schutz

– überall.

Europaweit. Ob in der Stadt oder auf einer Radreise, wir schützen dich vom Diebstahl bis zur Reparatur. Von der Pannenhilfe vor Ort bis zum Reise-Gepäckschutz. Auf uns ist Verlass.

Easy, schnell und

stressfrei.

Schneller Abschluss – in nur wenigen Schritten zum Versicherungsschutz.

Online Schadenmeldung – schnelle und unkomplizierte Auszahlung. Damit bist du schnell wieder on the Rad again!

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Sekundenschnell ein paar Fragen und Antworten für dich

  • Wofür benötige ich eine Fahrradversicherung, wenn ich bereits eine Hausratversicherung habe?

    Es gibt viele Gründe, warum du dennoch eine Fahrradversicherung brauchst. Wir haben die Wichtigsten für dich hier kurz zusammenfasst:

    • Weltweiter 24/7 Schutz: Die Hausratsversicherung versichert dein Fahrrad in der Regel nur gegen Einbruchdiebstahl aus Wohnung, Haus oder Garage. Mit unserer Fahrradversicherung schützt du dein Rad gegen Diebstahl und Beschädigung ohne Nachtzeitklausel und örtliche Begrenzung.
      Außerdem bieten wir dir europaweit Notfallhilfe an, wie z.B. bei einer Panne.
    • Der volle Wert: Die Hausratsversicherung erstattet bei Diebstahl oft nur 1% der Gesamtversicherungssumme, du erhältst also nicht die volle Entschädigung. Mit unserer Fahrradversicherung bekommst du dagegen den Neuwert – ohne Abzüge und Selbstbeteiligung.
    • Einfach mehr drin: Die Hausratversicherung bietet keinen Reparaturschutz, keine Entschädigung bei Verschleißschäden und keinen Schutzbrief bei Pannen oder Unfällen an – wir schon. Mit unserem Premiumtarif ist sogar dein mitgeführtes Reisegepäck geschützt.
  • Welche Räder sind für wen versichert?

    Wichtig ist, dass dein Fahrrad oder E-Bike beim Versicherungsabschluss nicht älter als 6 Monate ist und der Gesamtkaufpreis inkl. Schloss, Gepäck und Zubehör 10.000 Euro nicht übersteigt. Der Versicherungsschutz gilt nur für Räder, die du privat nutzt und im offiziellen Fachhandel erwirbst. Als Nachweis reicht die Originalrechnung.

  • Welche Räder können nicht versichert werden?

    Wir können leider nicht alle Räder versichern. Dazu gehören: 

    • Carbonräder, vollverkleidete Räder, Velomobile und Dirtbikes
    • Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises)
    • gewerblich genutzte Räder
    • zahlungspflichtige Räder (Räder von Sharing-Anbietern)
    • Räder, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden
    • zulassungs- und versicherungspflichtige Räder
    • von Privatpersonen erworbene Räder
  • Welche Sicherheitsanforderungen gelten?

    Um sicher zu gehen, dass dein Rad gegen Diebstahl gut geschützt und dein Versicherungsschutz gewährleistet ist, solltest du auch darauf achten, dass dein Fahrrad mit einem Schloss (Kaufpreis ab 29 EUR) an einen unbeweglichen Gegenstand angeschlossen ist. Räder ab 1.000 EUR Kaufpreis solltest du mit einem Schloss ab 49 EUR schützen. Alternativ hast du auch Schutz, wenn dein Schloss ADFC oder VdS zertifiziert ist.

    Diese Regelungen gelten auch für Gemeinschaftskeller oder auf Fahrradträgern von KFZ.

  • Was muss ich im Schadenfall beachten?

    Bei einer Panne unterwegs oder im Notfall kannst du dich vertrauensvoll an unsere Hotline mit der Nummer: +49 346 465 465 wenden. Wir werden dir mit unseren Assistance Leistungen zur Seite stehen und z.B. bei der Suche nach einer Fahrradfachwerkstatt vor Ort helfen oder Abschleppdienst, Pannenhilfe oder Ersatz-Fahrrad schicken.

    Bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung kannst du uns per Online-Schadenformular schnell und unkompliziert informieren. Im Anschluss kontaktieren wir dich und stimmen mit dir alle weiteren Schritte ab.

    Wichtig ist, dass du uns unverzüglich und direkt kontaktierst und den Schadenfall beim Diebstahl - oder beim Unfall – auch bei der Polizei meldest und dabei eine detaillierte Auflistung der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände angibst.

  • Welchen Nachweis muss ich aufbewahren?

    Im Schadensfall sind Rechnungen und Kaufbelege für das betroffene Rad, Schloss, Zubehör und Gepäck immer erforderlich. Da wir nicht den geschätzten Zeitwert entschädigen, sondern den Neuwert, brauchen wir als Nachweis den Preis und das Kaufdatum des Ersterwerbs. Wichtig ist auch eine Kopie der Polizeianzeige bei Diebstahl oder beim Unfall.

    Wenn dein Fahrrad infolge einer Beschädigung repariert wird, dann solltest du auch die Reparaturkostenrechnung aufbewahren und uns übermitteln.

  • Wieso ist die Rahmennummer bzw. eine Codierung erforderlich?

    Beim Abschluss der Versicherung wirst du aufgefordert, deine Rahmennummer anzugeben. Nur so kann dein Fahrrad oder E-Bike identifiziert und der Versicherungsschutz gewährleistet werden. Wenn du die Rahmennummer nicht zur Hand hast, bitte vergewissere dich, dass du sie uns zeitnah nach der Buchung mitteilst.

    Hat dein versichertes Rad keine Rahmennummer, bist du verpflichtet dein Rad bei einem offiziellen Fachhändler, beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) oder bei der Polizei unverzüglich codieren zu lassen.

  • Wann gilt mein Versicherungsschutz für Verschleißschäden?

    Wenn du einen Tarif mit Beschädigungsschutz abschließt und dein Fahrrad nicht älter als 3 Jahre ist, genießt du unseren umfangreichen Schutz bei Verschleißschäden. Es gilt eine besondere Wartezeit: Erst sechs Monate nach dem Abschluss deines Vertrages kannst du Leistungen für Verschleiß erhalten. Nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen beginnt für die ausgetauschten Teile eine erneute Wartezeit von sechs Monaten. Das hilft uns auch in deinem Sinne, dauerhaft niedrige Prämien anzubieten.

  • Welche Entschädigung kann ich erwarten?

    Besonders ärgerlich ist der Verlust, wenn dein geliebtes Bike gerade erst drei Monate alt war. Dann hat es bereits am meisten Wert verloren. In den ersten Monaten ist der Unterschied zwischen Kaufpreis und aktuellem Wert am höchsten. Deswegen gibt es die sogenannte Neuwertschädigung. 

    Aus der Neuwertentschädigung zahlen wir dir im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls den Neupreis deines Fahrrades. Dabei ist es wichtig, dass du dir wieder ein neues Rad gleicher Art und Güte zulegst und uns darüber einen Nachweis einreichst. 

  • Warum können wir unsere Fahrrad- und E-Bike-Versicherung nicht flächendeckend in ganz Deutschland anbieten?

    Versicherungen funktionieren nach dem Solidarprinzip: Viele Versicherte bezahlen regelmäßig überschaubare Versicherungsbeiträge. Aus der Summe der Beiträge werden Schäden bezahlt, die von Versicherungsnehmern eingereicht werden. Die Versicherungsprämien werden so kalkuliert, dass sie in Summe die eingereichten Schäden komplett abdecken können.

    Leider ist die Fahrraddiebstahlquote in einzelnen Postleitzahlenbereichen Deutschlands aber so stark angestiegen, dass dieses Prinzip bei unserer Fahrrad- und E-Bike-Versicherung nicht mehr aufgeht. Um weiterhin wirtschaftlich arbeiten und unseren Kunden langfristig Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten zu können, mussten wir die Entscheidung treffen, die am stärksten von Fahrraddiebstahl betroffenen PLZ-Gebiete von unserem Versicherungsangebot auszuschließen.

    Wir beobachten die Entwicklung jedoch kontinuierlich und hoffen, unsere Fahrradtarife baldmöglichst wieder flächendeckend bereitstellen zu können.

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