Erleidest du eine Gesundheitsschädigung durch ein plötzliches Ereignis von außen, kommt der Reise-Unfallschutz zum Tragen. Dabei kann es sich auch um einen Unfall handeln, der durch eine erhöhte Kraftanstrengung, etwa bei der Ausübung einer Sportart, verursacht wird. Eine genaue Definition über den Versicherungsfall liefern die Versicherungsbedingungen.
Der Reise-Unfallschutz deckt folgende Risiken ab:
- Leistungen bei Invalidität
- Leistungen im Todesfall
- Bergungskosten
- kosmetische Operationen nach einem Unfall
Im Invaliditätsfall beträgt die Versicherungssumme im Premium-Tarif 40.000 Euro. Die Erstattungsbeträge bei Invalidität sind abhängig von der Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Dabei werden jeweils bestimmte prozentuale Anteile der Versicherungssumme geleistet. Eine Progressionsklausel sorgt dafür, dass die Leistungen der Versicherung ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von 25 Prozent weiter gesteigert werden. Dabei ist der Maximalbetrag pro versicherter Person auf 150.000 Euro beschränkt.
Im Todesfall leistet die Versicherung die vereinbarte Summe an deine Erben bis zu 15.000 Euro. Im Bergungsfall in Folge eines Unfalls übernehmen wir die Kosten bis zur maximal 5.000 EUR für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Zudem erstatten wir dir auch die Kosten für den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus.
Durch einen Unfall kann die Körperoberfläche des Versicherten Schaden nehmen. Wird deine äußere Erscheinung durch den Unfall dauerhaft beeinträchtigt, leisten wir auch für kosmetische Operationen bis zu 5.000 Euro. Die Behandlung und die Operation müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden.
Bitte beachte, dass wir bei Unfällen infolge einiger Ereignisse nicht leisten. Dazu zählen unter anderem Unfälle, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen passieren, das können auch Unfälle infolge von Trunkenheit oder Drogenkonsum sein.
Die genauen Konditionen regeln die Versicherungsbedingungen.