Bleibe immer mobil – egal wo du bist!

Kleiner Beitrag

– großer Schutz

Dein (fast) neues Lieblingsrad kannst du bei uns schon ab 2,18 EUR im Monat und bis zu einem Kaufpreis von 10.000 EUR versichern – Dafür bekommst du im Schadenfall bis zu 75 % deines Kaufpreises zurück.

Immer mobil

– in ganz Europa

Ob in der Stadt oder auf einer Radreise, wir schützen dich vom Diebstahl bis zur Reparatur. Von der Pannenhilfe vor Ort bis zum Pick-up-Service. Auf uns ist Verlass.

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Schneller Abschluss – in nur wenigen Schritten.

Online Schadenmeldung – schnelle und unkomplizierte Auszahlung. Damit bist du schnell wieder on the Rad again!

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Sekundenschnell ein paar Fragen und Antworten für dich

  • Wofür benötige ich eine Fahrradversicherung, wenn ich bereits eine Hausratversicherung habe?

    Es gibt viele Gründe, warum du dennoch eine Fahrradversicherung brauchst. Wir haben die Wichtigsten für dich hier kurz zusammenfasst:

    • Weltweiter 24/7 Schutz: Die Hausratsversicherung versichert dein Fahrrad in
      der Regel nur gegen Einbruchdiebstahl aus Wohnung, Haus oder Garage. Mit unserer Fahrradversicherung schützt du dein Rad gegen Diebstahl und Beschädigung ohne Nachtzeitklausel und örtliche Begrenzung.
      Außerdem bieten wir dir europaweit Notfallhilfe an, wie z.B. bei einer Panne.
    • Einfach mehr drin: Die Hausratversicherung bietet keinen Reparaturschutz, keine Entschädigung bei Verschleißschäden und keinen Schutzbrief bei Pannen oder Unfällen an – wir schon.
  • Welche Räder sind für wen versichert?

    Du bist Erstbesitzer*in und dein Fahrrad oder E-Bike ist bei Versicherungsabschluss nicht älter als 42 Monate. Der Gesamtkaufpreis inkl. Schloss, Gepäck und Zubehör darf 10.000 Euro nicht übersteigen. Der Versicherungsschutz gilt nur für Räder, die du privat nutzt und in einem offiziellen Fachhandel erwirbst. Als Nachweis reicht die Originalrechnung.

  • Welche Räder können nicht versichert werden?

    Wir können leider nicht alle Räder versichern. Dazu gehören: 

    • Gebraucht gekaufte Räder
    • von Privatpersonen erworbene Räder
    • Räder die älter sind als 42 Monate
    • Carbonräder, vollverkleidete Räder, Velomobile und Dirtbikes
    • Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises)
    • gewerblich genutzte Räder
    • zahlungspflichtige Räder (Räder von Sharing-Anbietern)
    • Räder, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden
    • zulassungs- und versicherungspflichtige Räder
  • Welche Sicherheitsanforderungen gelten?

    Um sicher zu gehen, dass dein Rad gegen Diebstahl gut geschützt und dein Versicherungsschutz gewährleistet ist, solltest du auch darauf achten, dass dein Fahrrad mit einem Schloss (Kaufpreis ab 29 EUR) an einen unbeweglichen Gegenstand angeschlossen ist. Räder ab 1.000 EUR Kaufpreis solltest du mit einem Schloss ab 49 EUR schützen. Alternativ hast du auch Schutz, wenn dein Schloss ADFC oder VdS zertifiziert ist.

    Diese Regelungen gelten auch für Gemeinschaftskeller oder auf Fahrradträgern von KFZ.

  • Welche Entschädingungsgrenzen gibt es?

    Aufgrund der Abnutzung und des Wertverlusts eines Objektes wird im Schadenfall nicht der komplette ursprüngliche Kaufpreis erstattet – sondern eine Entschädigung auf Grundlage einer vereinbarten/festgelegten Zeitwertstaffel geleistet.

    Abhängig vom Alter deines Fahrrades oder E-Bikes zum Zeitpunkt des Schadenfalls, erhälst du folgende prozentuale Summen, falls dein Rad z.B. gestohlen wird:

    Fahrradalter zum Schadenzeitpunkt:

    1. a) bis 12 Monate: 75% des ursprünglichen Anschaffungspreises;
    2. b) zwischen 13 und 24 Monaten: 65% des ursprünglichen  Anschaffungspreises;
    3. c) zwischen 25 und 36 Monaten: 55% des ursprünglichen Anschaffungspreises;
    4. d) zwischen 37 und 48 Monaten: 45% des ursprünglichen Anschaffungspreises;
    5. e) über 49 Monate: 35% des ursprünglichen Anschaffungspreises

     

    Im Falle einer Beschädigung erfolgt eine Entschädigung der Kosten für die Reparatur abhängig vom Fahrradalter unter Anwendung der zuvor genannten Staffelung. Die genaue Staffelung und Regelungen kannst du gerne auch noch einmal in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

  • Was muss ich im Schadenfall beachten?

    Bei einer Panne unterwegs oder im Notfall kannst du dich vertrauensvoll an unsere Hotline mit der Nummer: +49 346 465 465 wenden. Wir werden dir mit unseren Assistance Leistungen zur Seite stehen und z.B. bei der Suche nach einer Fahrradfachwerkstatt vor Ort helfen oder Abschleppdienst, Pannenhilfe oder Ersatz-Fahrrad schicken.

    Bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung kannst du uns per Online-
    Schadenformular schnell und unkompliziert informieren. Im Anschluss kontaktieren wir dich und stimmen mit dir alle weiteren Schritte ab.

    Wichtig ist, dass du uns im Schadenfall unverzüglich und direkt kontaktierst. Darüber hinaus ist bei Diebstahl / Unfall der Schadenfall der Polizei zu melden und dabei eine detaillierte Auflistung der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände anzugeben.

  • Muss ich ein neues Rad kaufen?

    Im ersten Versicherungsjahr bist du dazu verpflichtet dir ein neues Rad zu kaufen, um eine Erstattung aus deinem Tarif zu erhalten. Dabei muss der Erwerb eines neuen Rades in gleicher Art und Güte erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass der Neukauf mind. in Höhe unserer Erstattungsleistung erfolgen muss.

  • Welchen Nachweis muss ich aufbewahren?

    Im Schadensfall sind Rechnungen und Kaufbelege für das betroffene Rad, Schloss, Zubehör und Gepäck immer erforderlich.

    Wenn dein Fahrrad infolge einer Beschädigung repariert wird, dann solltest du auch die Reparaturkostenrechnung aufbewahren und uns übermitteln.

  • Wieso ist die Rahmennummer bzw. eine Codierung erforderlich?

    Beim Abschluss der Versicherung wirst du aufgefordert, deine Rahmennummer anzugeben. Nur so kann dein Fahrrad oder E-Bike identifiziert und der Versicherungsschutz gewährleistet werden. Wenn du die Rahmennummer nicht zur Hand hast, bitte vergewissere dich, dass du sie uns zeitnah nach der Buchung mitteilst.


    Hat dein versichertes Rad keine Rahmennummer, bist du verpflichtet dein Rad bei einem offiziellen Fachhändler, beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) oder bei der Polizei unverzüglich codieren zu lassen.

  • Wann gilt mein Versicherungsschutz für Verschleißschäden?

    Wenn du einen Tarif mit Beschädigungsschutz abschließt und dein Fahrrad / E-Bike nicht älter als 3 Jahre ist, genießt du unseren umfangreichen Schutz bei Verschleißschäden. Es gilt eine besondere Wartezeit: Erst sechs Monate nach dem Abschluss deines Vertrages kannst du Leistungen für Verschleiß erhalten. Nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen beginnt für die ausgetauschten Teile eine erneute Wartezeit von sechs Monaten. Das hilft uns auch in deinem Sinne, dauerhaft niedrige Prämien anzubieten.

  • Warum können wir unsere Fahrrad- und E-Bike-Versicherung nicht flächendeckend in ganz Deutschland anbieten?

    Versicherungen funktionieren nach dem Solidarprinzip: Viele Versicherte bezahlen regelmäßig überschaubare Versicherungsbeiträge. Aus der Summe der Beiträge werden Schäden bezahlt, die von Versicherungsnehmern eingereicht werden. Die Versicherungsprämien werden so kalkuliert, dass sie in Summe die eingereichten Schäden komplett abdecken können.

    Leider ist die Fahrraddiebstahlquote in einzelnen Postleitzahlenbereichen Deutschlands aber so stark angestiegen, dass dieses Prinzip bei unserer Fahrrad- und E-Bike-Versicherung nicht mehr aufgeht. Um weiterhin wirtschaftlich arbeiten und unseren Kunden langfristig Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten zu können, mussten wir die Entscheidung treffen, die am stärksten von Fahrraddiebstahl betroffenen PLZ-Gebiete von unserem Versicherungsangebot auszuschließen.

    Wir beobachten die Entwicklung jedoch kontinuierlich und hoffen, unsere Fahrradtarife baldmöglichst wieder flächendeckend bereitstellen zu können.

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Detaillierte Informationen zu unserer Fahrrad- und E-Bike-Versicherung

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