FAQ – Coronavirus

Darf ich wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?

Jeder Reisende hat das Recht zum Rücktritt. Aber Reiseveranstalter oder andere Leistungsträger sind grundsätzlich berechtigt, die bei Abschluss vereinbarten Stornogebühren zu verrechnen.

 

Ich habe Angst zu verreisen. Welche Regelungen gelten in der Reise-Rücktrittsversicherung bzgl. des Coronavirus?

Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken, stellt kein versichertes Ereignis dar.

 

Greift die Reise-Rücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?

Eine Warnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinreise an die Leistungsträger.

 

Greift die Reise-Rücktrittsversicherung wenn ein Land (z.B. USA) einen Einreisestopp beschließt?

Ein Einreisestopp stellt kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinreise an die Leistungsträger.

 

Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Nein, da der neuartige Corona Virus kürzlich als Pandemie eingestuft wurde. Schäden aufgrund von Pandemien stellen kein versichertes Ereignis dar.

 

Werden die Mehrkosten übernommen, wenn ich nicht selbst erkrankt bin, aber aufgrund einer Quarantäne-Situation die Reise- oder Rückreise nicht antreten kann?

Eine eventuelle Quarantäne-Situation ist nicht versichert. Es handelt sich um einen sogenannten „Eingriff von hoher Hand“. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinbuchung an die Leistungsträger.

 

Kann ich von meiner Reise-Rücktrittsversicherung Gebrauch machen, wenn die Behörde den Urlaubsort zwar nicht von der Außenwelt abriegelt, aber starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßen vornimmt?

Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten versicherten Ereignisse. Eine Stornierung wegen Einschränkungen am Urlaubsort gehört nicht dazu.

 

Wie sieht der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aus?

Wenn Sie bei der BD24 eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert!

 

Kann ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung vor Reiseantritt stornieren, wenn ich die Reise aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus nicht antreten kann?

Ja, bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit.

 

Wo finde ich Informationen zu Reisewarnungen?

Reisewarnungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes:
www.auswaertiges-amt.de