Abenteuer voraus!

Für Weltenbummler.

Weltweiter Versicherungsschutz, egal wo die Reise hingeht – bis zu 5 Jahre. Wir schützen dich auch für bis zu 6 Wochen während deines Heimataufenthaltes.

Ohne Wenn & Aber.

Ob Krankheit, Unfall, Reisepass weg oder Rucksack kaputt auf dem Gepäckband. Mit uns bist du bestens geschützt, sogar wenn du versehentlich jemand anderem einen Schaden zufügst.

Immer für dich da.

Unsere Notfallversicherung – dein Schutzengel auf deinem Abenteuer. Wir organisieren für dich Krankentransport, Gepäckrückholung, Rücktransport nach Hause – 24/7/365.

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Du willst es genau wissen?

  • Was ist im Auslandskrankenschutz versichert?

    Der Auslandskrankenschutz deckt Kosten für medizinische Behandlungen während eines längeren Auslandsaufenthaltes ab. Im Versicherungsumfang enthalten sind

    • ambulante und stationäre Behandlungskosten
    • Kosten für schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen
    • Medikamente und Verbandmittel
    • Behandlungen während der Schwangerschaft, Entbindungen und Hebammenleistungen
    • Kosten für den Rücktransport ins Heimatland falls medizinisch notwendig

    Entscheidend ist, dass eine medizinische Notwendigkeit für die jeweilige Behandlung besteht.

    Bei einigen Leistungen gibt es gewisse Obergrenzen bei der Kostenübernahme, hier kommt es auf die genauen Bedingungen und Konditionen des Auslandskrankenschutzes an. Während der Basic-Tarif  nur die wichtigsten Behandlungen absichert, kannst du deinen Schutz auch auf eine bessere Absicherung erweitern, in dem du den Premium-Tarif abschließt. Damit erhältst du z.B. auch Leistungen im Rahmen von ambulante Vorsorgeuntersuchungen. Zahnreinigung und Zahnvorsorgeuntersuchungen sind im Premium-Tarif ebenfalls enthalten.

    Musst du ins Krankenhaus und dauert dein Aufenthalt dort länger als 14 Tage, erstatten wir dir bei Wahl des Premiumt-Tarifs auf Wunsch Reisekosten einer dir nahestehenden Person, die dir an deinem Aufenthaltsort zur Seite steht.

    Die genauen Konditionen regeln die Versicherungsbedingungen.

  • Was ist im Reise-Haftpflichtschutz enthalten?

    Kommt es zu einem Schaden, übernehmen wir eine umfassende Prüfung der Haftpflichtfrage und wehren unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Im Reise-Haftpflichtschutz sind auch Kosten eines eventuellen Rechtsstreit, der sich aus dem Schadenereignis ergeben kann, abgedeckt. Zudem übernehmen wir Sicherheitsleistungen, die sich aus geschuldeten Renten ergeben können.

    Die Reise-Haftpflichtschutz sichert Schäden, die während Deines Auslandsaufenthalts von Dir verursacht werden und umfasst eine Absicherung von

    • Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens
    • Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden
    • Schäden am Haushalt deiner Gastfamilie
    • Schäden durch Schlüsselverlust

    Gerade wenn Personen zu Schaden kommen, kann der Schadenersatz teuer werden. Darum übernehmen wir aus Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens im Premium-Tarif  bis zu 2,5 Mio. EUR.

    Bei den Mietsachschäden ist die Kostenübernahme auf 25.000 Euro pro Versicherungsfall begrenzt, darüber hinaus erhältst du auch Leistungen für Schäden im Haushalt deiner Gastfamilie und durch Schlüsselverlust.

    Die genauen Konditionen regeln die Versicherungsbedingungen.

  • Was ist im Reise-Unfallschutz versichert?

    Erleidest du eine Gesundheitsschädigung durch ein plötzliches Ereignis von außen, kommt der Reise-Unfallschutz zum Tragen. Dabei kann es sich auch um einen Unfall handeln, der durch eine erhöhte Kraftanstrengung, etwa bei der Ausübung einer Sportart, verursacht wird. Eine genaue Definition über den Versicherungsfall liefern die Versicherungsbedingungen.

    Der Reise-Unfallschutz deckt folgende Risiken ab:

    • Leistungen bei Invalidität
    • Leistungen im Todesfall
    • Bergungskosten
    • kosmetische Operationen nach einem Unfall

    Im Invaliditätsfall beträgt die Versicherungssumme im Premium-Tarif 40.000 Euro. Die Erstattungsbeträge bei Invalidität sind abhängig von der Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Dabei werden jeweils bestimmte prozentuale Anteile der Versicherungssumme geleistet. Eine Progressionsklausel sorgt dafür, dass die Leistungen der Versicherung ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von 25 Prozent weiter gesteigert werden. Dabei ist der Maximalbetrag pro versicherter Person auf 150.000 Euro beschränkt.

    Im Todesfall leistet die Versicherung die vereinbarte Summe an deine Erben bis zu 15.000 Euro. Im Bergungsfall in Folge eines Unfalls übernehmen wir die Kosten bis zur maximal 5.000 EUR für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Zudem erstatten wir dir auch die Kosten für den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus.

    Durch einen Unfall kann die Körperoberfläche des Versicherten Schaden nehmen. Wird deine äußere Erscheinung durch den Unfall dauerhaft beeinträchtigt, leisten wir auch für kosmetische Operationen bis zu 5.000 Euro. Die Behandlung und die Operation müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden.

    Bitte beachte, dass wir bei Unfällen infolge einiger Ereignisse nicht leisten. Dazu zählen unter anderem Unfälle, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen passieren, das können auch Unfälle infolge von Trunkenheit oder Drogenkonsum sein.

    Die genauen Konditionen regeln die Versicherungsbedingungen.

  • Was ist im Reise-Gepäckschutz enthalten?

    Alle Gegenstände, die du für deinen persönlichen Bedarf mit auf dein großes Abenteuer nimmst, zählen zum Reisegepäck. Auch Geschenke, die du für die Daheimgebliebenen auf deiner Rückreise dabei hast, sind versichert. Der Reise-Gepäckschutz leistet bei Zerstörung oder Abhandenkommen deines Hab und Guts. Dabei gilt stets der Zeitwert als Versicherungswert.

    Gegen folgende Ereignisse sichert dich der Reise-Gepäckschutz ab:

    • Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck
    • Lieferüberschreitungen
    • Strafbare Handlungen Dritter
    • Schäden am Reisegepäck bei Verkehrsunfällen
    • Schäden durch Brand oder Explosion oder Elementarschäden

    Dabei gilt für jedes Schadenereignis eine maximale Versicherungssumme von 2.000 Euro. Darüber hinaus haben Entschädigungsgrenzen festgelegt, die in den Versicherungsbedingungen genau definiert sind. Der Verlust deines Smartphones während deines Auslandsaufenthalt ist sehr ärgerlich. Für den Verlust oder die Beschädigung deines wichtigsten Kommunikationsmittels erhältst du beispielsweise bis zu 250 Euro von uns.

    Auch wenn deine Ausweispapiere während deines Auslandsaufenthalts gestohlen oder beschädigt werden, muss schnell Ersatz her. Wir erstatten dir hierfür die amtlichen Gebühren. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt nimmst du eventuell Sportgeräte mit ins Gastland, diese sind ebenfalls Gegenstand des Reise-Gepäckschutzes. Bei Wellenbrettern oder Segelsurfgeräten ist die maximale Erstattung auf 500 Euro begrenzt.

    Nicht im Versicherungsumfang enthalten sind Bargeld oder Kreditkarten. Um dir einen genauen Überblick zu verschaffen, wirfst du am besten einen Blick in die Versicherungsbedingungen.

  • Was beinhaltet der Notfallschutz?

    Der Notfallschutz übernimmt Leistungen, wenn während der Reise ein Notfall eintritt, der den Versicherungsbedingungen entsprechend abgesichert ist. So übernimmt der Notfallschutz:

    • Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern im Rahmen eines Darlehens bis maximal 15.000 Euro
    • Rückreisekosten in die Heimat wenn Angehörige schwer erkranken, maximal 1.000 Euro
    • Hilfe beim Verlust von Reisezahlungsmitteln, maximal 2.500 Euro
    • Hilfe beim Verlust von Reisedokumenten
    • Hilfe bei Reiseabbruch wegen Erkrankung, Unfall oder Tod in Form eines Darlehens
    • Hilfe bei Reiseabbruch wegen Entführung in Form eines Darlehens
    • Hilfe bei Haftandrohung in Form eines Darlehens, maximal 2.500 EUR
    • Unterstützung bei Umbuchungen zu 100%
    • Hilfe bei Krankentransport, maximal 2.500 EUR
    • Unterstützung bei Gepäckrückholung zu 100%

    Abhängig von der Art des Notfalls ist die Erstattungshöhe auf maximale Beträge begrenzt. So übernehmen wir die Kosten bis maximal 1.000 EUR für die Rückreise ins Heimatland bei schwerer Erkrankung eines deiner Angehörigen. Für einige Notfälle, gewähren wir Darlehen, die innerhalb bestimmter Fristen zurückgezahlt werden müssen. Weitere Regelungen und Modalitäten ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen für den Notfallschutz.

  • Wer kann sich versichern?

    Während eines Auslandsaufenthalts können

    • Au-pairs
    • Schüler
    • Studenten
    • Sprachschüler
    • Stipendiaten
    • Doktoranden
    • Work & Travel-Teilnehmer

    bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres unsere Work&Travel-Tarife abschließen. Bei Antragstellung musst du deinen Wohnsitz in Deutschland haben.

  • Wo gilt mein Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt wahlweise weltweit mit oder ohne USA und Kanada. Du kannst deinen Auslandsaufenthalt also in jedem Land Deiner Wahl verbringen und bist überall bestens abgesichert.

  • Wann sollte ich die Versicherung abschließen?

    Die Versicherung musst du vor deiner Abreise aus Deutschland abschließen. Die Versicherung beginnt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, sofern du den Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlst.

  • Brauche ich auch eine Versicherung, wenn ich innerhalb Europas studiere und ich meine gesetzliche Krankenversicherung habe?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Auch für Krankenrücktransporte aus dem Ausland kommen die gesetzlichen Kassen nicht auf.

    Wenn die gesetzlichen Krankenkassen Kosten erstatten, beschränken sie sich auf die Kosten, die bei gleicher Behandlung im Inland entstanden wären. Fällt die Arzt- oder Krankenhausrechnung im Ausland höher aus, bleibst du eventuell auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen.

    Darum solltest du dich auch während deines Studiums innerhalb Europas mit einem Auslandskrankenschutz absichern, um die entstehende Lücke zu schließen.

  • Habe ich einen Selbstbehalt?

    Unsere Tarife haben generell keinen Selbstbehalt. Die einzige Ausnahme ist der Reise-Haftpflichtschutz. Dieser hat einen Selbstbehalt 20 % (mind. 50 EUR) für Mietsachschäden und 10 % (mind. 150 EUR) für Schäden am Haushalt deiner Gastfamilie.

  • Wie lange kann ich mich versichern?

    Der Versicherungsschutz gilt für einen Zeitraum zwischen einem Tag und fünf Jahren (1825 Tage). Du kannst die Laufzeit flexibel an die dauer deines Auslandsaufenthalts anpassen.

  • Habe ich auch Schutz wenn ich meinen Auslandsaufenthalt für einen Heimataufenthalt unterbreche?

    Wenn du länger im Ausland bist und Freunde und Familie daheim besuchen möchtest, gilt dein Versicherungsschutz auch für deinen Heimaturlaub. Der Schutz ist begrenzt auf 6 Wochen jährlich.

  • Kann ich meinen Versicherungsvertrag verlängern?

    Wenn du dich entscheidest, deinen Auslandsaufenthalt zu verlängern, kannst du deinen Versicherungsschutz verlängern. Wichtig ist, dass du den Antrag auf eine Anschlussversicherung vor Ablauf der ursprünglichen Versicherung stellst. Zudem darf die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren durch die Anschlussversicherung nicht überschritten werden.

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