Wenn Hals- und Beinbruch die Reise versaut...

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Fragen und Antworten

  • Warum lohnt sich eine Reise-Rücktrittversicherung?

    Die Reiserücktrittsversicherung ist genau das Richtige für vorausschauende Reisende, die sich vor allem bei großen Ausgaben oder für eine lange und wichtige Reise gegen die Eventualität einer Stornierung, eines Abbruchs der Reise oder eines Abbruchs des Aufenthalts absichern wollen. Bei allen diesen Fällen wärest du durch die Reiserücktrittsversicherung versichert. 

  • Bis wann bin ich versichert?

    Der Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittversicherung endet, wenn du deine Reise antrittst. Der Schutz in der Reise-Abbruchversicherung endet mit dem Reiseende. 

  • Wie lange dauert der Versicherungsvertrag?

    Bei einer Einmalversicherung läuft der Vertrag mit dem Ende der Reise ab.
    Die Jahresversicherung verlängert sich automatisch nach Ablauf des Jahres um ein weiteres Jahr, wenn die sie nicht einen Monat im Voraus gekündigt wird. 

  • Wie kann ich meine Reise-Rücktrittversicherung kündigen?

    Bei einer Einmalversicherung ist keine Kündigung notwendig. Sie läuft automatisch ab.
    Wenn du eine Jahresversicherung abgeschlossen hast, kannst du sie kündigen, indem du eine E-Mail an service@berlin-direktversicherung.de schickst. 

  • Wer ist versichert?

    Du hast die Wahl zwischen der Einzel- und der Familienversicherung.

    • Die Einzelversicherung gilt nur für den Versicherungsnehmer selbst.
    • In einer Familienversicherung können maximal zwei Erwachsene, die bei Vertragabschluss das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gemeinsam versichert werden.

    Dazu gibt es die sogenannten "Risikopersonen", die den Versicherungsfall auslösen können. Sie sind: 

    • Angehörige der versicherten Person
    • Betreuungspersonen
    • Mitreisende und deren Angehörige
  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Die Reiseversicherungsschutz gilt weltweit. 

  • Gibt es bei der Reise-Rücktrittversicherung eine Selbstbeteiligung?

    Du hast beim Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung die Wahl zwischen einem Tarif mit und einem Tarif ohne Selbstbeteiligung.

    Wenn du dich für die Variante mit einer Selbstbeteiligung entscheidest, so liegt diese je Schadenfall bei 20 Prozent der erstattungsfähigen Schadenssumme. Dabei gilt pro Person ein Mindestbetrag von 25 Euro.

    Die Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger als die Variante ohne. Allerdings lohnt sich die Selbstbeteiligung aufgrund der Untergrenze von 25 Euro pro Reisendem erst dann, wenn der Wert des Selbstbehalts diesen Betrag übersteigt – das heißt also, wenn der Reisepreis pro Person mehr als 125 Euro beträgt.

  • Was zählt zu den versicherten Ereignissen?

    Damit deine Versicherung leistet, musst du von einem der folgenden Ereignisse betroffenen sein:

    • Unerwartet schwere Erkrankung
    • Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen
    • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
    • Unerwarteter Termin zur Spende von organen und Geweben
    • Schwangerschaft
    • Unfallverletzung
    • Impfunverträglichkeit
    • Tod
    • Schaden am Eigentum
    • Verlust des Arbeitsplatzes
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
    • Endgültiger Austritt aus dem Klassenverband
    • Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden
    • Elementarereignisse am Urlaubsort
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